In Österreich ist die Courtage im Regelfall erst nach erfolgreichen Abschluss eines Verkaufs-, Miet- oder Pachtvertrages fällig. Ausnahmen gibt es beim Alleinvermittlungsauftrag.
Die Vermittlungsprovision für den Verkauf von Immobilien beträgt regelmäßig:
- Wert bis EUR 36.336 je 4 %
- von EUR 36.336 bis EUR 48.448 = je EUR 1.453
- Wert ab EUR 48.448 je 3 %
Bei Vermittlung von Haupt- und Untermietverträgen über Geschäftsräume oder Wohnungen, sind folgende Vermittlungsprovisionen üblich:
- Vermittlung von unbefristeten Vermietungsverträgen (Höchstbetrag): 3 Bruttomonatsmieten
- Vermittlung von befristeten Vermietungsverträgen (Höchstbeträge):
- Vermieter: 2 Bruttomonatsmieten (allenfalls plus 5 % für besondere Abgeltungen gem. § 22)
- Mieter:
- Frist bis 3 Jahre: 1 Bruttomonatsmieten
- Frist über 3 Jahre: 3 Bruttomonatsmieten
Darüber hinaus gibt es Ergänzungsprovisionen bei Verlängerung von befristeten Mietverhältnissen. Immobilienvermittlungsprovisionen sind umsatzsteuerpflichtig.


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