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In Österreich ist die Courtage im Regelfall erst nach erfolgreichen Abschluss eines Verkaufs-, Miet- oder Pachtvertrages fällig. Ausnahmen gibt es beim Alleinvermittlungsauftrag.


Die Vermittlungsprovision für den Verkauf von Immobilien beträgt regelmäßig:



Bei Vermittlung von Haupt- und Untermietverträgen über Geschäftsräume oder Wohnungen, sind folgende Vermittlungsprovisionen üblich:



Darüber hinaus gibt es Ergänzungsprovisionen bei Verlängerung von befristeten Mietverhältnissen. Immobilienvermittlungsprovisionen sind umsatzsteuerpflichtig.

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